Studien & Analysen
In dieser Ruprik werden Ergebnisse von Untersuchungen, Studien und Analysen vorgestellt, die unmittelbar die Situation und Lage junger Menschen im Lande Bremen zum Gegenstand haben.
In dieser Ruprik werden Ergebnisse von Untersuchungen, Studien und Analysen vorgestellt, die unmittelbar die Situation und Lage junger Menschen im Lande Bremen zum Gegenstand haben.
Wird ein jugendlicher oder heranwachsender Täter zu einer Haftstrafe verurteilt, so ist nach dem JGG zwingend sichergestellt, dass er bis zu seinem 24. Lebensjahr in Jugendstrafhaft mit entsprechendem erzieherischen Konzept verbleibt.
Da sich im JGG keine entsprechende Regelungen für die forensische Unterbringung Heranwachsender findet, werden diese in der Regel mit Vollendung des achtzehnten Lebensjahres – in die Erwachsenenforensik verlegt, wo ihnen ein erzieherisches Konzept nicht angeboten wird und eine Trennung von (deutlich) älteren Patienten nicht gewährleistet ist. Damit kommen gerade die allerschwächsten der jungen Straftäter neben ihrer medizinischen Behandlung nicht in den Genuss des erzieherisch gebotenen Konzepts.
Alle Akteure im Jugendstrafverfahren, Staatsanwaltschaft, Gerichte, Soziale Dienste und Krankenhäuser sowie die Fachöffentlichkeit sind aufgefordert, den Maßregelvollzug stets als ultima ratio zu betrachten und und Alternativen aufzuzeigen – etwa im Bereich von Hilfen zur Erziehung, medizinischer und psychologischer Behandlung.
Die DVJJ e.V. – Landesgruppe Bremen – fordert die gesetzgebenden Organe auf, umgehend eine explizite gesetzliche Neuregelung auf den Weg zubringen und die Notwendigkeit besonderer Angebote für diese Klientel zu verdeutlichen.
Die ausführliche Begründung dieser Position finden Sie hier: Positionspapier der DVJJ-Landesgruppe-Bremen zu Unterbringung Heranwachsender in der Forensischen Psychiatrie
Die DVJJ e.V. – Landesgruppe Bremen – fordert die gesetzgebenden Organe auf, umgehend eine explizite gesetzliche Neuregelung auf den Weg zubringen, um die Einziehung als Nebenfolge im Strafverfahren generell –oder zumindest unter bestimmten Voraussetzungen – aus dem Anwendungsbereich des JGG auszunehmen.
Den Grundgedanken der Einziehung („Straftaten dürfen sich nicht lohnen“ und „Dem Täter den verursachten Schaden vor Augen zu führen, ist erzieherisch wichtig“) kann und sollte – wie schon jetzt – im Rahmen der im JGG vorgesehenen Reaktionsmöglichkeiten Rechnung getragen werden. Zivilrechtliche Ansprüche würden durch eine solche Ausnahme selbstredend nicht berührt werden.
Die DVJJ – Landesgruppe Bremen – fordert Staatsanwaltschaft und Gerichte im Lande Bremen auf, bei der Anwendung der §§ 73ff StGB strikt nach erzieherischenGesichtspunkten vorzugehen und dementsprechend regelhaft gem. § 435 StPO und § 421 StPO von einerVermögensabschöpfung abzusehen.
Alle Akteure im Jugendstrafverfahren und die Fachöffentlichkeit sind hier gefordert, jeweils im konkreten Fall auf eine solche Vorgehensweise hinzuwirken, in der Diskussion auf entsprechende Fallkonstellationen hinzuweisen, und den gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf zu verdeutlichen.
Die ausführliche Begründung dieser Position finden Sie hier:
Reform der Vermögensabschöpfung und Jugendstrafrecht
Zwischenbilanz der DVJJ Landesgruppe Bremen
In Bremen fällt, seit mindestens einem Jahr, eine zahlenmäßig kleine Gruppe von überwiegend sehr jungen, aus den Maghreb-Staaten stammenden Jugendlichen und Heranwachsenden auf, die fortgesetzt, teils massive, Straftaten begehen.
Die jungen Menschen, die als Flüchtlinge, oft über mehrere Länder / Stationen nach Bremen gekommen sind, zeigen sich von polizeilichen sowie strafrechtlichen Reaktionen weitgehend unbeeindruckt und scheinen von den derzeitigen Hilfsangeboten der Jugend- und Straffälligenhilfe nicht erreichbar.
Unter dem Druck einer hohen Medienpräsenz sowie unter Opferschutzgesichtspunkten steht, von Seiten der Politik, der Aufbau einer geschlossenen Jugendhilfeeinrichtung zur Diskussion. Man will sich entschlossen und handlungsfähig zeigen …
Straffällige junge Menschen, die als Flüchtlinge zu uns gekommen sind
Eine Zwischenbilanz
Es wird Zeit, die bisherigen Erfahrungen und Erkenntnisse, die die DVJJ Landesgruppe Bremen in vielen Gesprächen und Sitzungen zusammengetragen hat, zu fixieren und zum Gegenstand eines gemeinsamen Vorgehens zu machen.
In den Diskussionen darüber, wie dem Problem mit der zahlenmäßig kleinen Gruppe zumeist sehr junger, straffälliger Flüchtlingen begegnet werden kann, wurden schon eine Reihe von Punkten beleuchtet, Diagnosen und Lösungsvorschläge in den Raum gestellt.
Wahrscheinlich wären wir als DVJJ Landesgruppe heute um einiges weiter und einiger, wenn wir zuvor einen Schritt zurückgetreten wären und uns darüber verständigt hätten, wofür wir uns als DVJJ – Landesgruppe zuständig fühlen und zu welchen Fragestellungen wir als Experten Stellung nehmen können.
Um was geht es oder um was soll es gehen?
Die unterschiedlichen Professionen der DVJJ Landesgruppe verbindet der Auftrag des Jugendgerichtsgesetzes, dass bei jugendlichen und heranwachsenden Straffälligen zu prüfen ist, ob und wie sie mit pädagogischen Mitteln erreicht werden können, bevor sanktionierende / strafende Reaktionen angewandt werden.
Die Begrenzung unserer Diskussionen in Hinblick auf eine gemeinsame Stellungnahme zum Thema ist dringend notwendig und fachlich richtig, um für unseren Arbeitsbereich, das scheinbar unübersehbare „Problem mit den jungen, straffälligen Flüchtlingen“ handhabbar und bearbeitbar zu machen. Zu viele Dimensionen und Facetten schaffen ansonsten Überforderung und Frustrationen, verhindern den Durchblick und verstellen den Blick auf das Offensichtliche und Naheliegende. Die Übertragung von Kenntnissen und bewährten Maßnahmen der Straffälligenhilfe bleibt in nicht enden wollenden Diskussionen stecken. Kurz: „Man sieht den Wald vor lauter Bäumen nicht“.
Die Straffälligenhilfe muss sich auf die Aufgabenbereiche konzentrieren, in denen sie Experte ist. Folgt man diesem Anspruch, lassen sich die Aufgaben und Fragen der Straffälligenhilfe begrenzen und der gemeinsame Gegenstand wird deutlicher. Gleichwohl ist eine weitergehende Analyse auf der Grundlage heutigen Wissens erforderlich.
Analyse: Um wen geht es?
Handelt es sich heute wirklich um eine ganz besondere Problematik mit der die Straffälligenhilfe konfrontiert wird oder kennen wir das Phänomen von sehr jungen und massiv Straffälligen nicht schon sehr lange? Was unterscheidet die heutigen jungen Straffälligen von früheren? Mit den Begrifflichkeiten der Polizei gefragt: Ist Intensivtäter nicht gleich Intensivtäter?
Nach dem heutigen Diskussionsstand konstatieren wir ein besonderes Bild einer massiv auffälligen Zielgruppe, die durch die derzeitigen Hilfeangebote nicht erreichbar scheint.
Was geht gut, wo sind Potentiale und was können wir tun?
Positive Verläufe und Erfahrungen mit diesen jungen Menschen zeigen, dass Ihnen ein verlässlicher, überschaubarer Rahmen gut tut. Eine klare Tagesstruktur, Sport- und Freizeitangebote sowie die durchgehende Anwesenheit von SozialarbeiterInnen und Dolmetschern, erleichtern den Aufbau von Vertrauen und Kooperationsbereitschaft.
Dagegen scheinen weitergehende Angebote therapeutischer Art oder der Suchthilfe wenig gefragt. Für deren Annahme braucht es vermutlich mehr Zeit auf beiden Seiten.
Gerade wenn pädagogische Angebote durch die jungen Menschen abgelehnt werden oder scheitern, ist es wichtig zu kommunizieren, dass wir etwas zu bieten haben und Chancen ermöglichen. Hierzu eine stichwortartige und unvollständige Liste:
Womit beginnen, was kommt zuerst?
Angesichts dieser ersten vagen Befunde und Hinweise, stellt sich die Frage, womit die Straffälligenhilfe beginnen, worauf sie sich in dieser Situation vorrangig konzentrieren sollte.
Erstens sollte sie sich erinnern und in gewohnter Weise den Einzelfall betrachten. Alle bisherigen Erfahrungen bestätigen die These, dass es ein “Rezept“ für alle nicht gibt und nicht geben kann.
Jeder einzelne junge Mensch hat seinen individuellen Bedarf, seine persönlichen Stärken und Schwächen, die es zu berücksichtigen gilt. Diese klare und sehr alte Erkenntnis jahrelanger Straffälligenarbeit müsste hier nicht nochmals betont werden, wenn nicht in der aktuellen Gemengelage vielfältiger Anforderungen und Erwartungen gerade dies in Vergessenheit zu geraten droht.
Eine Umsetzbarkeit ist möglich, da es so viele massiv Auffällige gar nicht geben soll. Die Rede ist zum jetzigen Zeitpunkt immer von 30 – 50 Personen. Eine überschaubare Größe. Die allermeisten unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge scheinen ohne große Auffälligkeiten einigermaßen über die Runden zu kommen oder bleiben zumindest im Hellfeld unsichtbar.
Zweitens geht es um die persönliche Zuordnung von pädagogischen Fachkräften, deren Auftrag es vor allem ist, am jungen Menschen dran zu bleiben und immer wieder die Fäden zu einem Netzwerk zusammen zu führen. Zu fragen wäre also nach einer klaren und langfristigen Zuständigkeit im Einzelfall, einer durchgehenden, professionsübergreifenden Betreuung.
Es besteht hier nicht die Absicht, Tatsachen schönschreiben zu wollen. Deshalb bedarf es drittens einer unmissverständlichen Feststellung (ohne auf die vielfältigen Ursachen dafür eingehen zu wollen):
Das vorhandene Hilfeangebot ist defizitär und nicht ausreichend!
Allerdings stellt sich dann die lösungsorientierte Frage: Defizitär ja – aber wirklich für jeden/ für alle? Um diese Frage zu klären, bedarf es eines koordinierenden Arbeitskreises aus Anbietern und Beratungsstellen, wie er schon unter der Federführung von „Soziales“ im Entstehen begriffen ist. In diesen Arbeitskreis gehören die konkreten Einzelfälle im Sinne einer gemeinsamen Bedarfsfeststellung. Danach hat eine, möglichst länderübergreifende, Lösungssuche zu erfolgen. Erst dann und in einem solchen Zusammenhang stellt sich Frage nach neu zu entwickelnden, gemeinsamen Hilfsangeboten und der schon allerorts diskutierten geschlossenen Unterbringung.
Lösungsvorschlag „Geschlossene Unterbringung!“
Braucht es die geschlossene Unterbringung dann eigentlich noch oder dann erst recht? Die Meinungen – auch in der DVJJ – gehen auseinander. Lieber geschlossene Unterbringung als U-Haft für Sechszehnjährige?
Die Einwände gegen eine geschlossene Einrichtung sind gewichtig und jahrelang heftig diskutiert worden. Bisher war sich die Jugendhilfe in Bremen darüber weitgehend einig, dass eine geschlossen Unterbringung nicht gebraucht wird. Nun zeigen sich offensichtlich wieder unterschiedliche Betrachtungen.
Dabei bleiben die Argumente weitgehend unverändert. Geschlossene pädagogische Unterbringungen bergen die dringende Gefahr, dass im Rahmen und unter dem Erfolgsdruck dieser Einrichtungen tagtäglich und massiv Recht gebrochen würde. Nicht umsonst sind viele von ihnen, überall in Deutschland und zu allen Zeiten, wegen der Anwendung ganz unpädagogischer Mittel, wie Zwangsmedikation, Fixierung, Erniedrigung, sexueller Missbrauch, Schlafentzug oder schlichter körperlicher Gewalt wieder geschlossen worden.
Eine aussichtsreiche pädagogische Arbeit mit schwierigen Jugendlichen erfordert eine gemeinsame Sprache, in der auch Feinheiten herausgearbeitet werden können. Eine zumindest zeitweise Drogenfreiheit; Klienten, deren Traumatisierung und / oder psychische Erkrankung zumindest soweit behandelt wurde, dass sie den Kopf frei haben, sich Gedanken um eine Zukunft zu machen; die Chance auf eine Beziehungsarbeit auf der Grundlage von Freiwilligkeit und den Willen, sich mit den Verabredungen, Normen und Gesetzen wenigstens auseinanderzusetzen.
Insgesamt scheint uns der Ruf nach einer geschlossenen Einrichtung nicht fachlich begründet, sondern eher im Sinne generalpräventiver Überlegungen geäußert. Dabei ist so vieles noch nicht vorhanden, so viel noch nicht ausprobiert. Der koordinierende Arbeitskreis hat seine Arbeit gerade erst aufgenommen, die positiven wie negativen Verläufe wurden noch gar nicht ausgewertet.
Alternativen zur „Geschlossenen Unterbringung“
Dabei wissen wir seit Jahren, welche Formen des pädagogisch betreuten Jugendwohnens nachsozialisierend und integrierend wirken. Es handelt sich um kleine Wohneinheiten mit umfassender, auch langfristiger Betreuung, die tagesstrukturierende (Freizeit-) Angebote vorhalten. In diesem Rahmen wird pädagogische Arbeit ermöglicht und Hilfen kommen auch bei „Systemsprengern“ an. Darüber hinaus müssen auch Ideen erlaubt sein, die die Heimatländer der jungen Menschen mit einbeziehen. Was würde Ihnen ermöglichen, in ihr Land zurückzukehren, ohne ihr Gesicht gegenüber ihren Familien und des sozialen Umfeldes zu verlieren? Gibt es tragfähige Kontakte nach Marokko oder Algerien, die helfen könnten, auch über Lösungen zu sprechen, die im Einzelfall nicht bei uns liegen? Dazu liegen bisher keine Erkenntnisse vor.
Allerdings bedarf es bei diesen Lösungswegen eines langen Atems, was unter dem Opferschutzaspekt zum Problem wird. Was ist mit den Jugendlichen, die ihren Weg unbeirrt weitergehen und fortgesetzt massiv straffällig werden – trotz aller Anstrengungen?
In unserer Gesellschaft gibt es dafür den rechtstaatlichen Gebrauch des Strafrechts, in diesen Fällen des Jugendgerichtsgesetzes mit seinen fein herausgearbeiteten Erziehungsmaßregeln und Zuchtmitteln bis hin zur Jugendstrafe. Es gibt Garantien, die dafür sorgen, dass selbst mit dem Einsperren nicht Schluss ist. Auch dort wird die zuständige pädagogische Fachkraft in Zusammenarbeit mit dem Jugendvollzug weiter am Ball bleiben und Möglichkeiten eines anderen Weges anbieten. Wie immer, wie jetzt schon.
Einen besonderen Schutz genießen Jugendliche jedoch im Vorfeld einer Hauptverhandlung, im §72 JGG heißt es: „Untersuchungshaft darf nur verhängt und vollstreckt werden, wenn ihr Zweck nicht durch eine vorläufige Anordnung über die Erziehung oder durch andere Maßnahmen erreicht werden kann.“….. „Unter denselben Voraussetzungen, unter denen ein Haftbefehl erlassen werden kann, kann auch die einstweilige Unterbringung in einem Heim der Jugendhilfe (§71, Abs.2) angeordnet werden.“ Es findet sich somit kein Hinweis darauf, dass dieses Heim geschlossen sein sollte, unter präventiven wie Opferschutz Gesichtspunkten ist jedoch klar, dass die kriminellen Karrieren unterbrochen werden müssen.
Unterstützung durch die Landesgruppe der DVJJ
Die DVJJ schlägt angesichts dieser Situationsbeschreibung einen Runden Tisch der PraktikerInnen vor, um die Thematik in jedem Einzelfall umfassend und interdisziplinär zu beraten. Platz hätten dort alle, die Fragen, Erfahrungen und Vorstellungen einbringen wollen, die Handlungsmöglichkeiten sehen und Vorschläge zu machen haben. SpezialistInnen, die die positiven wie negativen Potentiale der Jugendlichen erkennen, einordnen und umlenken können. SpezialistInnen die bereits vorhandene Hilfsangebote kennen, Bedarfe formulieren und Defizite aufdecken können sowie, unter Einbeziehung des Casemanagements, Vorschläge zu einer passgenaueren Anwendung erarbeiten.
Ein offener und lösungsorientierter Austausch über Chancen der Straffälligenhilfe unter geänderten sozialen Bedingungen hätte das Ziel, die vielen Aktiven mit Rat und Tat zu unterstützen und die Politik bei ihren Entscheidungen zu beraten.
Für die Landesgruppe der DVJJ Bremen,
Maria Holschen, Helmut Schwiers, Stefan Brückner
„Die Herausforderungen des Übergangsmanagements im Jugendbereich“
Dr. Eduard Matt/ Justiz Bremen
Die Regionalgruppe Südbayern der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen e.V. veranstaltete vom 15.04.2016 bis 17.04.2016 ihre Frühjahrstagung mit dem Thema:
„Verschlossene Türen – Davor, Dahinter, Danach“.
Die folgende Präsentation hat „Die Herausforderungen des Übergangsmanagements im Jugendbereich“ zum Thema:
„Die Herausforderungen des Übergangsmanagements im Jugendbereich“
Soziale Trainingskurse (STK) in Bremen Abschlussbericht der Evaluierung
Im Auftrag der Bremer Jugendhilfeträger BRIGG (Bremer Integrationshilfen e.V.), JUS (Jugendhilfe und Soziale Arbeit gGmbH) und der Stadtteilschule e.V.wurde in eine Evaluierung zu den Sozialen Trainingskursen (STK) durchgeführt.
Hier steht nun der Abschlussbericht der Evaluierung sowie eine Kurzfassung zum Download bereit.
Soziale Trainingskurse (STK) in Bremen – Abschlussbericht der Evaluierung; 2014
Kurzfassung der STK Evaluierung
Der Tagungsband der Jahrestagung 2018 in der Reihe INFO ist im Eigenverlag der Landesgruppe unter dem Titel „Jungsein heute: Von Normalität bis Radikalisierung“ erscheinen und kann für 10 Euro plus Porto bei ifk@krimi.uni-heidelberg.de. bestellt werden. Den Mitglieder der Landesgruppe sowie den Teilnehmer der Tagung 2018 wird der Band kostenlos zugeschickt werden.
Die gesundheitliche Situation von Jugendlichen des Bildungsgangs Werkschule (2013)
Herausgeber: Gesundheitsamt Bremen
Autoren: Dr. Elisabeth Horstkotte (1,2), Dr. Günter Tempel (1), Ute Wichmann (2)
(1) Referat Kommunale Gesundheitsberichterstattung
(2) Referat Kinder- und Jugendgesundheitsdienst
Das Bremer Bildungsressort richtete 2009 den Bildungsgang „Werkschulen“ ein, um es Schülerinnen und Schülern mit schwachen Lernleistungen zu ermöglichen, einen Schulabschluss zu erreichen.
In Anlehnung an die ärztliche Jugendarbeitsschutzuntersuchung werden die Werkschüler und Werkschülerinnen vom Kinder-und Jugendgesundheitsdienst des Bremer Gesundheitsamtes medizinisch untersucht. Damit sollen frühzeitig gesundheitliche Beeinträchtigungen, die der Ausübung bestimmter Berufe entgegenstehen, festgestellt werden.
Die Werkschülerinnen erwiesen sich als besondere Risikogruppe, der vorliegende Bericht präsentiert die Untersuchungsergebnisse aus den Schuljahren 2010/11 und 2011/12.
Die gesundheitliche Situation von Jugendlichen des Bildungsgangs Werkschule
Kinder- und jugendpsychiatrische Versorgungsdokumentation Bremen 2012
Dr. Alfred L. Lorenz, Frank Voigt
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie im Klinikum Bremen Ost
Institutsambulanzen und Beratungsstellen für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Klinikum Bremen Ost und im Gesundheitsamt Bremen
Versorgungsdokumentation 2012
Soziale Arbeit und Datenschutz in Zeiten neuer Herausforderungen. Grenzen kriminalpräventiver Kooperation zwischen Jugendhilfe und Polizei
Dr. Andrea Kliemann (2010)
in: Pollähne, H. & Rode, I. (Hrsg.) Schweigepflicht und Datenschutz. Neue kriminalpolitische Herausforderungen – alte Antworten? Berlin; S. 53 – 82. Soziale Arbeit und Datenschutz in Zeiten neuer Herausforderungen.
Grenzen kriminalpräventiver Kooperation zwischen Jugendhilfe und Polizei
Kinder- und jugendpsychiatrische Versorgungsdokumentation Bremen 2011
Dr. Alfred L. Lorenz, Frank Voigt
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie im Klinikum Bremen Ost
Institutsambulanzen und Beratungsstellen für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Klinikum Bremen Ost und im Gesundheitsamt Bremen
Versorgungsdokumentation 2011
Die Anwendung von Jugendstrafrecht auf Heranwachsende gem. § 105 Abs. 1 JGG
Oliver Constien, Generalstaatsanwaltschaft Bremen (aus: Constien JAmt 2011, 634.)
Bestandsaufnahme
Kinder- und jugendpsychiatrische Versorgungsdokumentation Bremen 2010
Dr. Alfred L. Lorenz
Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie im Klinikum Bremen Ost
Institutsambulanzen und Beratungsstellen für Kinder- und Jugendpsychiatrie im Klinikum Bremen Ost und im Gesundheitsamt Bremen
Versorgungsdokumentation 2010
Untersuchung über hilfebedürftige Jugendliche mit Suchtmittelproblemen in der Stadtgemeinde Bremen 2008
Frank Schmidt
Gesundheitsamt Bremen, Sozialpsychiatrische Abteilung, Kommunale Gesundheitsberichterstattung
Untersuchungsbericht
Kollektivistische Entwertungen in der Schule
Zur Verbreitung von und zum Umgang mit Facetten rechtsextremer Deutungsmuster in Bremerund Bremerhavener Schulen 2010
Dr. Ursula Dreyer, Dr. Frank Meng, unter Mitarbeit von Moritz Müller
Akademie für Arbeit und Politik der Universität Bremen
Kurzfassung
Langfassung
Ergebnisse einer Schulleiterbefragung zum Thema Gewaltbelastung, Präventionsstrategien und Unterstützungsbedarfe
Untersuchung im Auftrag des Bremer Senats 2004
Dr. Frank Meng
Akademie für Arbeit und Politik der Universität Bremen
Untersuchungsergebnisse
Ergebnisse einer Bremer Schülerbefragung zum Thema Gewalterfahrungen und extremistische Deutungsmuster
Untersuchung im Auftrag des Bremer Senats 2003
Projektleitung: Prof. Dr. Thomas Leithäuser, Projektbearbeitung Frank Meng
Akademie für Arbeit und Politik der Universität Bremen
Untersuchungsergebnisse
Menschen am Rande zweier Gesellschaften
Libanesische Kurden in Bremen 1994
Bernd Rein
Analysebericht