Antrag der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen
Am 1. Juli 2017 ist die Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung in Kraft getreten. Sinn und Zweck dieser Reform ist die vereinfachte Vermögensabschöpfung – insbesondere aus Straftaten der sogenannten Organisierten Kriminalität-, um dem Grundsatz „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“ konsequent Rechnung zu tragen.
Die Ausweitung der Vermögensabschöpfung betrifft nicht nur den Bereich der Organisierten Kriminalität, sondern hat erhebliche Auswirkungen auf die Praxis der Strafverfolgung auch in Jugendstrafverfahren, in denen in der Vergangenheit vermögensabschöpfende Maßnahmen nur im Ausnahmefall durchgeführt wurden.
Auffällig ist, dass in der Novellierung, einschließlich Begründung des Gesetzesentwurfs, das Jugendgerichtsgesetz an keiner Stelle inhaltlich Erwähnung findet.
Die Verfasser:innen des Antrags fordern hier nachzubessern.