Polizeiliche Kriminalstatistik Land, Stadtgemeinden Bremen und Bremerhaven
… eine rationale Diskussion blockieren.“
(ehem. Präsident des BKA Horst Herold in Kriminalistik 1976, 337)
„Die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik wird besonders dadurch eingeschränkt, dass der Polizei ein Teil der begangenen Straftaten nicht bekannt wird. Der Umfang dieses Dunkelfeldes hängt von der Art des Deliktes ab und kann sich unter dem Einfluss variabler Faktoren (z.B. Anzeigebereitschaft der Bevölkerung, Intensität der Verbrechenskontrolle) auch im Zeitablauf ändern. Es kann daher nicht von einer feststehenden Relation zwischen begangenen und statistisch erfassten Straftaten ausgegangen werden.
Folgende mögliche Einflussfaktoren können sich auf die Entwicklung der Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik auswirken:
– Anzeigeverhalten (z.B. Versicherungsaspekt)
– Polizeiliche Kontrolle
– Statistische Erfassung
– Änderung des Strafrechts
– Echte Kriminalitätsänderung
Die Polizeiliche Kriminalstatistik bietet also kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit, sondern eine je nach Deliktsart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität“ (BKA).
Folgende mögliche Einflussfaktoren können sich auf die Entwicklung der Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik auswirken:
– Anzeigeverhalten (z.B. Versicherungsaspekt)
– Polizeiliche Kontrolle
– Statistische Erfassung
– Änderung des Strafrechts
– Echte Kriminalitätsänderung
Die Polizeiliche Kriminalstatistik bietet also kein getreues Spiegelbild der Kriminalitätswirklichkeit, sondern eine je nach Deliktsart mehr oder weniger starke Annäherung an die Realität“ (BKA).