Aktuelles

Fachtag „Drei Jahre EU-Richtlinie (2016/800) in Kraft. Wir machen schon alles richtig?! Status Quo in Bremen!“

Die Veranstaltung fand am 15. Juni 2023 von 9:30 Uhr bis 13:30 Uhr im Presseclub im Schnoor statt.

Die Teilnehmenden setzten sich aus den Berufsgruppen der Verfahrensbeteiligten in einem Jugendstrafverfahren und der interessierten (Fach)Öffentlichkeit zusammen.

Wir danken Frau Dr. Astrid Podsiadlowski (FRA, Wien) und Herrn Dirk Lampe (DJI) herzlichst für die spannenden und informativen Vorträge und die angeregte Diskussion. Herzlichen Dank geht an Frau Drolshagen für die professionell geführte Moderation. 

„Fallkonferenzen im Jugendstrafrecht. Wenn schon, dann richtig!“

Handbuch für die Praxis

Konstanze Fritsch & der Sprecher*innenrat der Bundesarbeitsgemeinschaft Jugendhilfe im Strafverfahren in der DVJJ, 2023

Link zum Download des Handbuches

Gedruckte Exemplare können für 25,50 € (Mitglieder) bzw. 34,00 € (Nichtmitglieder) zzgl. Versandkosten in der Geschäftsstelle bestellt werden. Schicken Sie dazu eine E-Mail an deyerling@dvjj.de, gern unter Angabe der Liefer-/Rechnungsadresse sowie der Anzahl.

CHILDREN AS SUSPECTS OR ACCUSED PERSONS IN CRIMINAL PROCEEDINGSPROCEDURAL SAFEGUARDS

FRA – European Union Agency for Fundamental Rights

Link zur Studie zur Umsetzung der Vorgaben der EU-Richtlinie 2016/800 über „Verfahrensgarantien in Strafver­fahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind“ (englisch)

Vorlage für die Sitzung des Jugendhilfeausschusses der Stadtgemeinde Bremen am 04.11.2022

Die Senatorin für Soziales, Jugend,
Integration und Sport

Link zur Vorlage

Positionspapier des DVJJ Bundesverbandes zum Thema „Fallkonferenzen“ nach der Änderung des KJsG in 2021

Link zum Positionspapier des DVJJ Bundesverbandes

Corona-Schutz-Kurs als Alternative zum Bußgeld

Bremen macht den jungen Menschen ein Angebot

Nicht nur in Bremen fällt auf, dass die jungen Menschen sehr bemüht sind, die neuen Regeln einzuhalten. Gleichwohl kommt es natürlich auch durch sie zu Regelübertretungen aus Unkenntnis, Frust aber auch als jugendtypisches Zeichen der Rebellion. Ein gesetzlich vorgesehenes Instrument zur Ahndung solcher Verstöße sind Bußgelder nach Maßgabe der Corona-Rechtsverordnung. In Hinblick auf Jugendliche und Heranwachsende, die in aller Regel nicht über ein eigenes, regelmäßiges oder planbares Einkommen verfügen, verfehlen Geldstrafen und Bußgelder jedoch in vielfacher Hinsicht das Ziel.

Von Seiten aller Professionen, die in Bremen mit der Jugendstrafrechtspflege befasst sind, wurde über Alternativen zum Bußgeld nachgedacht.

Im Ergebnis wurde von zwei in der Jugendstrafrechtspflege tätigen Trägern ein Bildungsangebot mit dem Namen „Infektionsschutzkurs“ entwickelt, das im angefügten Papier kurz skizziert wird. Die erfolgreiche Teilnahme ersetzt das verhängte Bußgeld, das dann, einschließlich der Verwaltungsgebühren, nicht weiter vollstreckt wird. Die Finanzierung der zeitlich begrenzten Maßnahme wird vom Senator für Inneres im Rahmen von Projektmitteln der Kriminalprävention getragen.

> Beschreibung zum Bildungsangebot „Infektionsschutzkurs“ <

Informationsveranstaltung zur geschlossenen Unterbringung in der Jugendhilfe

Wichtiger Hinweis:

Wegen der Infektionsgefahr durch das Corona Virus entfällt die unten angekündigte Aufführung vorerst. Sie wird nach Möglichkeit zu einem späteren Termin nachgeholt.

Aufführung des Theaterstückes „Heimvorteil“ von und mit jungen Gefangenen (19.03.2020 – JVA Bremen)

Ende August 2019 hatte die DVJJ-Landesgruppe-Bremen beschlossen, ein weiteres Theaterprojekt in der JVA Bremen in Höhe von 2000.-€ zu fördern.
Der Verein Bremische Straffälligenbetreuung ermöglicht in enger Zusammenarbeit mit der JVA Bremen verschiedenste Projekte für und mit jungen Gefangenen und kann in 2020 auf 20 Jahre Theaterarbeit in der JVA zurückblicken.

Die praktische Arbeit mit den Gefangenen am aktuellen Stück startete im Januar 2020. Die Regisseure Alexander Hauer und Felix Reisel sind im Januar 2020 (wie in den vergangenen Jahren auch) wieder ohne inhaltliche Vorüberlegung in die Begegnung mit der neuen Teilnehmergruppe gegangen. Die ersten vier Proben dienten als eine Art „Grundausbildung für die Bühne“. Arbeit an Stimme und körperlichem Ausdruck, Präsenz und Fokussierung, Wahrnehmung des Raumes und der Ensemblemitglieder – um den Grundstein dafür zu legen, dass das Ensemble zu einem Team zusammenwachsen kann und sich in der Ausnahmesituation der Aufführung vertraut und unterstützt.

Die Spieler thematisieren in den Stückentwicklungen immer den Ort, an dem sie sich befinden und ihre tatsächliche Lebenssituation. Ganz bewusst wurden keine Stückvorlage aus der Theaterliteratur ausgewählt. Im Vergleich zu professionellen Schauspielern bestünde für die Teilnehmer sonst die Gefahr vom Publikum als defizitär wahrgenommen zu werden. Durch die Expertise in ihren Themen und ihre Authentizität lassen sie das Publikum intensiv in eine fremde Welt eintauchen. Die Regisseure setzen auf die poetische Kraft der persönlichen Gedanken und Geschichten und erarbeiteten mit den Teilnehmern ein Stück, dass ihren Stärken entspricht und in dem sie die Möglichkeit haben sich positiv zu präsentieren.

Aber warum Theater im Gefängnis?
Theater spielen heißt, eigene kreative Potentiale kennenlernen und die Sinne zu aktivieren. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass sich in Gefangenschaft eine Lethargie unter den Jugendlichen breitmacht, die den Anforderungen nach der Entlassung entgegensteht. Ästhetische Erfahrung ist ein Weg zur Selbstwahrnehmung und zur Entwicklung sozial kompetenter Individuen. Während des Probenprozesses sind soziale Kompetenzen gefragt, denn in der Gruppe müssen kreative Aufgaben zusammen angegangen und Probleme gemeinsam gelöst werden.
Die jugendlichen Gefangenen können über Theaterarbeit positive Erfahrungen sammeln, soziale Kompetenzen entwickeln und sich letztlich über die künstlerische Arbeit Bestätigung und Anerkennung erarbeiten.
Die Inszenierung wird innerhalb der JVA aufgeführt, aber für ein Publikum „von außen“ zugängig sein. Statt einem (selbst-) destruktiven Drang nachzugehen, lassen die Inhaftierten etwas Konstruktives entstehen, für das sie bei einer Aufführung Anerkennung statt Ablehnung erfahren. Die Wertschätzung eines künstlerisch ansprechenden Ergebnisses in Form von Applaus, persönlichem Zuspruch oder gar Erwähnung in den Medien, stärkt das Selbstwertgefühl und wirkt sich darüber positiv auf die persönlichen Entwicklungen aus. Durch die Aufführung am Ende des Theaterprojektes führen die Teilnehmer zumindest diese Sache auch zu Ende. Vielleicht trotz Zweifel, Lustlosigkeit oder anderen Gründen, die sie in ihrem sonstigen Leben oftmals Dinge einfach abbrechen und nicht zu Ende führen lassen.

Warum sich die DVJJ-Landesgruppe Bremen für ein Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit einsetzt

Die Deutsche Vereinigung der Jugendgerichte und Jugendgerichtshilfen ist Deutschlands Fachverband für die Jugendkriminalrechtspflege. Die DVJJ fördert die Zusammenarbeit der am Jugendstrafverfahren beteiligten Professionen und fungiert als unabhängiges Beratungsorgan für kriminalpolitische und praxisrelevante Fragestellungen.

Der Verband hat rund 1.500 Mitglieder aus allen Berufsgruppen, die am Jugendstrafverfahren beteiligt sind oder die sich wissenschaftlich mit den Themen Jugenddelinquenz und Jugendkriminalrechtspflege befassen. Die DVJJ wurde schon vor der Einführung des Jugendgerichtsgesetzes im Jahre 1923 gegründet, sie ist seit gut 100 Jahren aktiv.

Sie könnten sich nun die Frage stellen, womit sich der Verein aktuell beschäftigt. Seit der Einführung des Jugendgerichtsgesetzes im Jahre 1923 müsste doch annähernd jedes Thema umfänglich beforscht und besprochen worden sein. Die gesetzliche Maßgabe, dass auf strafrechtliche Verfehlungen Jugendlicher und Heranwachsender anders zu reagieren ist, als bei Erwachsenen – sollte doch inzwischen allen einleuchten.

Leider ist das so nicht der Fall. – Ein paar Beispiele –
  • Die Anwendung und Auslegung des Jugendgerichtsgesetzes ist bundesweit weiterhin sehr uneinheitlich – eine Angleichung scheint nicht in Sicht.
  • Annähernd nach jedem Fall, in dem Jugendliche oder Heranwachsende eines schweren Verbrechens beschuldigt werden und der die mediale Aufmerksamkeit erregt, werden die immer gleichen Forderungen nach einer Verschärfung des Jugendstrafrechts, einer Herabsetzung der Strafmündigkeit oder der zwingenden Anwendung des Erwachsenenstrafrechts mit Erreichen des 18. Lebensjahres oder gar deren Herabsetzung laut.

Das Jugendstrafrecht steht auch aus anderen Gründen unter Druck:

So wurde das JGG allein in den letzten 2-3 Jahren beim Erlass neuer oder der Änderung bestehender Gesetze mehrfach ganz übersehen oder falsch eingeschätzt.
  • So wird das Gesetz zur Vermögensabschöpfung, eigentlich verabschiedet um der Mafia, der Clankriminalität aber auch der Vorteilsnahme im Aktienhandel oder in Korruptionsfällen entgegenzuwirken, in fast allen Bundesländern auch auf Jugendliche und Heranwachsende angewendet. Mit der Auswirkung, dass junge Menschen – oftmals schon vor Erreichen der vollen Geschäftsfähigkeit – so hoch Verschuldet sind, dass sie dieses Geld in ihrem bevorstehenden Arbeitsleben kaum erwirtschaften werden.
  • So wird eine EU-Richtlinie zu Verfahrensgarantien für Minderjährige mit monatelanger Verspätung in deutsches Recht umgesetzt weil die Verantwortlichen glaubten, die Inhalte kämen in Deutschland aufgrund des bestehenden JGG schon lange zur Anwendung. Dabei gehen die Anforderungen der Richtlinie weit über die bisherige Praxis hinaus.
  • So werden Polizeigesetze, Gesetzte zu den neuen Medien und zur Sicherheit im Internet geändert, ohne dass sich jemand darüber Gedanken zu machen scheint, wie mit jungen Menschen umzugehen sein wird, die diese übertreten.

Nach dem JGG soll auf Verfehlungen von Jugendlichen und Heranwachsenden, wann immer es noch erfolgversprechend erscheint, pädagogisch reagiert werden.

An die Methodik der pädagogischen Interventionen und in die Fähigkeiten der agierenden Sozialpädagog *innen werden große Hoffnungen und Ansprüche gesetzt. Sie sollen innerhalb kürzester Zeit das Vertrauen der jungen Menschen erwerben, die Punkte erkennen an denen sie eine potentielle Veränderungsbereitschaft zeigen und ggf. schnelle, vorzeigbare Ergebnisse der erfolgten Arbeit präsentieren.

Weil der Gesetzgeber der Sozialpädagogik / oder vielleicht auch den agierenden Sozialpädagog*innen anscheinend nicht so richtig über den Weg traut, hat er den Juristen „sicherheitshalber“ das Recht eingeräumt, diese ggf. in den Zeugenstand zu zitieren und so eine umfängliche Einlassung zu Details zu erzwingen, die im Hinblick auf den Vertrauensschutz und eine weitere produktive Zusammenarbeit mit den Klient*innen vielleicht verschwiegen würden.

Die DVJJ – Landesgruppe Bremen ist auf den Deutschen Berufsverband für Soziale Arbeit (DBSH) aufmerksam geworden, weil er sich mit dem Spannungsfeld der Sozialen Arbeit in der Jugendkriminalrechtspflege beschäftigt.

Herr Leinenbach setzt sich als ist Bundesvorsitzender des DBSH bundesweit, sowie im deutschsprachigen Ausland für das Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit ein.
Stefan Brückner (Vorsitzender der DVJJ-Landesgruppe-Bremen)

Vortrag & Diskussion – 28.November 2019, kostenfreie Teilnahme

Fair(trauen)schützen- Zeugnisverweigerungsrecht in der Sozialen Arbeit?
Referent: Michael Leinenbach

Unstreitig beeinflusst die Qualität der Beziehung zwischen Sozialarbeitenden und ihren Klient*innen den Erfolg einer sozialarbeiterischen Intervention. Zentrales Qualitätsmerkmal hierfür ist Vertrauen. Aus diesem Grund gibt es umfangreiche Regelungen in den Sozialgesetzbüchern zum Vertrauensschutz.
Diese Regelungen können durchaus dem Strafverfolgungsinteresse entgegenlaufen. Resultat sind nicht selten Konflikte zwischen Strafverfolgungsbehörden, Gerichten und dem Feld der Sozialen Arbeit.
Herr Leinenbach wird in seinem Fachvortrag auf die Rolle der Sozialen Arbeit innerhalb sich verändernden Gesellschaften, mit deren politisch starker Orientierung auf Ordnung und Sicherheit eingehen. Die Debatte um ein Zeugnisverweigerungsrecht für den Berufstand der Sozialen Arbeit ist aus dem Dornröschenschlaf erwacht. Der Fachvortrag soll mit einer Länge von etwa 1 ½ Stunden seinen Beitrag dazu leisten, dass dieses Thema auch in Bremen wieder fachlich diskutiert und bewertet wird. Diese Diskussion sollte im Anschluss an den Vortrag berufsgruppenübergreifend und gerne auch kontrovers angestoßen werden.

Anmeldung: bis zum 10.11.2019 per Mail.

Teilnehmerzahl: max. 80 Personen

Einladung

Geplanter Ablauf

13:30 Einlass + Begrüßung
14:00 Vortragsbeginn
15:30 Kaffee und Kuchen
Ab 16:00 Diskussion

Veranstaltungsort

Presseclub Bremen
Club 27 (Erdgeschoss)
Schnoor 27
28195 Bremen