Diversionsrichtlinie Bremen
Der erste Diversionserlass
Gemeinsame Richtlinien des Senators für Justiz und Verfassung,
des Senators für Inneres und des Senators für Jugend und Soziales
zur Anwendung des § 45 JGG bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten
veröffentlicht im Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen Ausgegeben am 20. Januar 1989. Nr. 4
trat am 1. Januar 1989 in Kraft.
2010 wurde dieser Erlass überarbeitet und trat als
Gemeinsame Richtlinien des Senators für Justiz und Verfassung, des Senators für Inneres und Sport und der Senatorin für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales zur Anwendung des § 45 JGG bei jugendlichen und heranwachsenden Beschuldigten
am 1. Mai 2010 in Kraft.
Diversionsrichtlinie Bremen